Qualifikation, Prüfung und Rechtsgrundlagen
Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung gemäss nachstehenden Angaben.
Zulassungsbedingungen (gemäss Reglement Punkt 8.1 und Anhängen)
- mind. 28 Jahre alt
- EBA-, EFZ- oder Studienabschluss
- Landwirtschaftliche Praxis im Umfang von mindestens 2640 Stunden auf einem direktzahlungsberechtigten Betrieb
- Kurspräsenz von 80 % erfüllt
Schriftliche Prüfung
Der Prüfungsstoff richtet sich nach den im Kurs vermittelten Inhalten. Der zeitliche Umfang der Prüfung beträgt 60 Minuten.
Mündliche Prüfung
Als Voraussetzung bzw. Grundlage für die mündliche Prüfung, die als Fachgespräch auf einem Landwirtschaftsbetrieb stattfindet, dient die von den Kandidatinnen und Kandidaten vorgängig erstellte und eingereichte individuelle Arbeit über einen direktzahlungsberechtigten Betrieb ihrer Wahl. Das Fachgespräch wird von zwei Prüfungsexperten abgenommen und dauert 60 Minuten.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für dieses Weiterbildungsangebot bildet das auf Basis der Direktzahlungsverordnung Art. 4 Abs. 2 Bst. a von der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektorenkonferenz erlassene Reglement vom Juni 2014, welches auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt wurde.