Weiterbildung


Direktzahlungskurs Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Weiterbildung gemäss DZ-Verordnung

Sie haben eine Ausbildung ausserhalb der Landwirtschaft abgeschlossen und beabsichtigen nun, einen Landwirtschaftsbetrieb zu führen? Mit der landwirtschaftlichen Weiterbildung gemäss Direktzahlungsverordnung Art. 4 Abs. 2 Bst. a (DZ-Kurs) eignen Sie sich die grundlegenden Kenntnisse an.
Sie lernen viel über Pflanzenbau, Tierhaltung und Landtechnik und werden mit der ökologischen und tiergerechten Bewirtschaftung vertraut gemacht. Zum Kursinhalt gehören auch weitere Aspekte wie Marketing, Agrarpolitik und die Betriebsführung samt Buchhaltung und Finanzierungen.
Sofern Sie sich entschliessen, nach Kursabschluss das Qualifikationsverfahren zu durchlaufen und dieses erfolgreich bestehen, berechtigt Sie diese Weiterbildung zum Bezug von Direktzahlungen.

Voraussetzungen und Kursdauer
Für den Besuch des Nebenerwerbskurses Landwirtschaft müssen Sie mindestens 28 Jahre alt sein. Ausserdem müssen Sie über einen anerkannten nicht-landwirtschaftlichen Berufsabschluss (EFZ oder EBA), einen Matura- oder Studienabschluss verfügen.
Die Kurstage verteilen sich auf fünf Schulwochen mit diversen Fach-/Themengebieten sowie zwei Wahlfachwochen.

Ziele und Inhalte
Die Ziele und Inhalte des Kurses orientieren sich an den Anforderungen, die durch die Direktzahlungsverordnung an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter gestellt werden:

  • Anwendung der wichtigsten Produktionstechniken nach dem Standard des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) oder des Biolandbaus.
  • Artgerechte Haltung und Pflege der Nutztiere nach dem Standard des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) oder des Biolandbaus.
  • Einhaltung und Umsetzung der Bestimmungen und Empfehlungen über Unfallprävention, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf dem Betrieb.
  • Korrekte Anwendung der Dokumente bezüglich des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) oder des Biolandbaus.

Anmeldeverfahren

Aufnahmebedingungen
  • Mindestens 28 Jahre alt
  • abgeschlossene Berufslehre EBA oder EFZ nach Artikel 38 Berufsbildungsgesetz (BBG) oder anerkannter Matura- oder Studienabschluss

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen zusätzlich folgende Nachweise erbracht werden:
  • Erfüllung der erforderlichen landwirtschaftlichen Berufspraxis von 1 Jahr auf einem direktzahlungsberechtigten Betrieb
  • Erfüllung der Kurspräsenz von 80%

Auswahlkriterien
  • Bezug zur Landwirtschaft
  • Betriebsübernahme
  • Anmeldetermin

Durchführung/Teilnehmerzahl
Die Anzahl Ausbildungsplätze im Direktzahlungskurs ist auf maximal 40 Plätze pro Lehrgang beschränkt. Die Klassengrösse ist auf 20 Teilnehmende begrenzt. Die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung beträgt 13.


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kurse, Prüfungen und Lehrgänge. Für diesen Lehrgang und deren Prüfungen gilt zusätzlich das Reglement der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (siehe Prüfungsverfahren).

Hinweis zum Lehrgang 2025/2026
Für den Direktzahlungskurs 2025/26 besteht eine Warteliste. Wenn Sie Interesse an einer eventuellen Teilnahme haben und wir Sie auf die Warteliste nehmen sollen, kontaktieren Sie bitte die Leiterin Weiterbildung, Sabine Münch (Sabine.Muench@bbzp.ch).

 

Leistungen und Gebühren

Einschreibegebühr CHF 250.00
Kursgeld
(inkl. Lehrmittel und Exkursionen)   
CHF 4'500.00
Prüfungsgebühr schriftlich CHF 170.00
Prüfungsgebühr mündlich
(Fachgespräch auf Betrieb)
CHF 1'100.00
Änderungen oder Preisanpassungen vorbehalten.

Einschreibegebühr
Es wird eine Einschreibegebühr mit der Durchführungsbestätigung in Rechnung gestellt. Bei Abmeldung vor oder während des Kurses für den ganzen Kurs entfällt die Einschreibegebühr zugunsten des BBZ Pfäffikon für den administrativen Aufwand.

Verpflegung
Das Kursgeld ist exklusiv Verpflegung. Die Mensa des BBZ Pfäffikons bietet ein Mittagsmenü für CHF 16.00 an.


 

Terminplanung 2024/2025

Start Kurs 1: Montag, 2. September 2024
Start Kurs 2: Montag, 9. September 2024
Prüfung schriftlich: Samstag, 7. Dezember 2024
Prüfung mündlich: ca. Mitte April - ca. Mitte Mai 2025 (individuelle Termine)

Qualifikation, Prüfung und Rechtsgrundlagen

Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung gemäss nachstehenden Angaben.
Zulassungsbedingungen (gemäss Reglement Punkt 8.1 und Anhängen)
  • mind. 28 Jahre alt
  • EBA-, EFZ- oder Studienabschluss
  • Landwirtschaftliche Praxis im Umfang von mindestens 2640 Stunden auf einem direktzahlungsberechtigten Betrieb
  • Kurspräsenz von 80 % erfüllt

Schriftliche Prüfung
Der Prüfungsstoff richtet sich nach den im Kurs vermittelten Inhalten. Der zeitliche Umfang der Prüfung beträgt 60 Minuten.

Mündliche Prüfung
Als Voraussetzung bzw. Grundlage für die mündliche Prüfung, die als Fachgespräch auf einem Landwirtschaftsbetrieb stattfindet, dient die von den Kandidatinnen und Kandidaten vorgängig erstellte und eingereichte individuelle Arbeit über einen direktzahlungsberechtigten Betrieb ihrer Wahl. Das Fachgespräch wird von zwei Prüfungsexperten abgenommen und dauert 60 Minuten.

Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für dieses Weiterbildungsangebot bildet das auf Basis der Direktzahlungsverordnung Art. 4 Abs. 2 Bst. a von der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektorenkonferenz erlassene Reglement vom Juni 2014, welches auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt wurde.