Absenzenwesen ab Schulstart 19.08.2024
Die vier Berufsfachschulen im Kanton Schwyz digitalisieren das Absenzenwesen. Neu können die Lernenden ihre Absenzen und Dispensationen im Lernendenportal vom Kanton SZ erfassen.
Die Berufsbildenden müssen die Absenzen neu im Berufsbildnerportal des Kanton SZ kontrollieren und gegebenenfalls mutieren.
Unser kurzes Erklärvideo hilft Ihnen, den neuen Prozess zu verstehen. Bei Fragen steht Ihnen unser Sekretariat gerne zur Verfügung
info@bbzp.ch.
Dispensationen
Voraussehbare Absenzen sind rechtzeitig mit einem Dispensationsgesuch an die Schulleitung zu melden. Das Gesuch muss vom Ausbildner/von der Ausbildnerin, bei Vollzeitschulbesuch von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein und mindestens zwei Wochen vor dem Dispensationstermin bei der Schulleitung eintreffen. Gesuche, welche nicht fristgerecht eingereicht werden, werden nur in Ausnahmefällen und bei wichtigen Gründen bearbeitet.
Die Schulleitung beurteilt die Gesuche und informiert die Lernenden, die Lehr- oder Praktikumsbetriebe und die Lehrpersonen über den Entscheid. Bewilligte Gesuche gelten als entschuldigte Absenzen.
Aufgebote (z.B. Marschbefehl) benötigen kein Dispensationsgesuch. Das Aufgebot muss der Schulleitung zur Kenntnisnahme und Bewilligung vorgelegt werden.
Activdispens
Nach einer Erkrankung ist Bewegung im Rahmen des Schulsports meist ohne Probleme schnell wieder möglich. Auch mit einer leichten Verletzung können Lernende angepasst am Schulsportunterricht teilnehmen