Berufs-, Meister- und Modulprüfungen
Modulprüfungen
Der Inhalt, die Form und die Dauer der Prüfung ist in den Modulbeschreiben geregelt. Anmeldungen zu den Modulprüfungen sind verbindlich. Abmeldungen sind bis spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin schriftlich an die Prüfungsleitung zu richten. Bei verspäteter Abmeldung oder Nichterscheinen wird zusätzlich zur Prüfungsgebühr ein Unkostenbeitrag von Fr. 100.00 in Rechnung gestellt. Die Notenmitteilungen in Form von Notenausweisen erfolgt vierteljährlich durch die OdA AgriAliForm, Brugg. Die Modulabschlüsse sind sechs Jahre gültig.
Berufsprüfung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
a) ein EFZ des Berufsfeldes Landwirtschaft und deren Berufe, einen Fachausweis Bäuerin / bäuerlicher Haushaltleiter oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt
b) bei Abgabe der Betriebsstudie
1. im Berufsfeld Landwirtschaft über eine Berufserfahrung von mind. 2 Jahren nach dem Erwerb eines Ausweises der landwirtschaftlichen Grundbildung (Erstausbildung) verfügt
2. bei Zweitausbildung über eine Berufserfahrung im Berufsfeld Landwirtschaft von mind. 2 Jahren verfügt, wobei die Lehrzeit der Zweitausbildung nicht angerechnet werden kann; hingegen landwirtschaftliche Berufspraxis, die zwischen den beiden Ausbildungen und/oder danach erworben wurde, angerechnet wird
c) über die erforderlichen Modulabschlüsse und mindestens 16 Modulpunkte verfügt oder zu den Modulprüfungen eingeschrieben ist.
Meisterprüfung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
a) einen eidg. Fachausweis aus dem Berufsfeld Landwirtschaft, einen eidg. Fachausweis Bäuerin / bäuerlicher Haushaltleiter oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt
b) über die erfolderlichen Modulabschlüsse und mind. 20 Modulpunkte (inkl. Punkte, welche für den Fachausweis erreicht wurden) verfügt oder zu den Modulprüfungen eingeschrieben ist.
Rechtsmittel
Gegen Notenentscheide von Modulprüfungen kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung bei der Qualitätssicherungskommission Einsprache erhoben werden. Adresse: Prüfungsleitung SBV, Agriprof, Laurstrasse 10, 5201 Brugg. Die Einsprache ist zu begründen. Die Kandidatin/der Kandidat ist aufgefordert, vor der Einreichung einer Einsprache mit dem Modulanbieter Kontakt aufzunehmen, um ergänzende Auskunft zu erhalten.